Mitgliedschaft im TSV Norf
Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gilt seit dem 1.1.2018 gemäß Beschluss des Hauptausschusses des TSV Norf (§ 10 der Vereinssatzung). Mit den Beiträgen stellen wir die Qualität unserer Übungsleitertätigkeit sicher und gewährleisten ein dauerhaft qualitativ hochwertiges Sportangebot. Zugleich danken wir allen, die uns durch Spenden und großzügige Sachbeiträge oder persönliche Hilfe unterstützen. Manchmal ist dies auch der Mitgliedsbeitrag, selbst wenn die Sportangebote nicht genutzt werden. Dies kommt besonders den Kindern und Jugendlichen zu Gute. Außerdem können wir verschiedene Angebote durch Zuschüsse der Stadt Neuss, des Rhein-Kreises Neuss, des Landessportbunds NRW und weiterer öffentlicher Institutionen finanzieren.
Unser Prinzip lautet: wer mehrere Sportarten nutzt, zahlt auch mehr, aber er hat auch einen Vorteil (einen so genannten Mehrnutzungs- oder Familienrabatt). Bitte bedenken Sie aber auch, dass wir für die Übungsleiter/innen Ausbildungskosten haben und die Übungsleiterhonorare sowie die Kosten der Verwaltung und Betreuung sowie Sachkosten für Sportgeräte stetig steigen.
Die Beiträge entnehmen Sie bitte dem Anmelde-/Beitragsformular und dem Text „TSV-Beitragsregelung“. Die Beitragsformulare ermöglichen Ihnen leicht die Berechnung Ihres eigenen Beitrages, der wie gewohnt am 15. Januar und 15. Juli in halbjährlichen Anteilen abgebucht oder in Rechnung gestellt wird.
Zugleich erhalten alle Mitglieder unsere TSV Card. Die damit verbundenen Vorteile entnehmen Sie bitte unseren Veröffentlichungen und den Informationen hier im Internet. Wir empfehlen unsere Sponsoren bei der Auswahl Ihrer Geschäftspartner. Falls Sie die TSV Card nicht erhalten haben, bitten wir um einen kurzen Anruf in der Geschäftsstelle mit Angabe der Adresse.
Beitritt zum Verein oder Kursmitgliedschaft
Ende der Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein kann jeweils zum 30.06. und 31.12. des laufenden Jahres erklärt werden. Er ist vom Mitglied/Erziehungsberechtigten der Geschäftsstelle oder dem TSV-Vorstand bis zum 31.05. bzw. 30.11. des laufenden Jahres durch Brief oder e-mail mitzuteilen.
Der Nachweis der Abmeldung ist vom Mitglied zu erbringen. Mündliche Abmeldungen, z.B. bei Übungsleitern sind ungültig.