Mitgliedschaft
Ende der Mitgliedschaft
Die Beiträge werden halbjährlich im Voraus fällig.
Der Austritt aus dem Verein kann jeweils zum 30.06. und 31.12. des laufenden Jahres erklärt werden.
Er ist vom Mitglied/Erziehungsberechtigten der Geschäftsstelle oder dem Vorstand bis zum 31.05. bzw. 30.11. des laufenden Jahres durch Brief oder e-mail mitzuteilen.
Der Nachweis der Abmeldung ist vom Mitglied zu erbringen.
Mündliche Abmeldungen, z.B. bei Übungsleitern sind ungültig.